Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1908h Aufwendungsersatz und Vergütung für Behördenbetreuer

BGB § 1908h Aufwendungsersatz und Vergütung für Behördenbetreuer

[ Auszug: (1) Ist ein Behördenbetreuer bestellt, so kann die zuständige Behörde Ersatz für Aufwendungen nach § 1835 Abs. 1 Satz 1 und 2 verlangen, soweit eine Inanspruc ... ]